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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 20 B 86/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,24602
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 20 B 86/08 AS ER (https://dejure.org/2008,24602)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2008 - L 20 B 86/08 AS ER (https://dejure.org/2008,24602)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2008 - L 20 B 86/08 AS ER (https://dejure.org/2008,24602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung des Bestehens der Hilfebedürftigkeit eines Antragstellers auf vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Berechnung des geschützten Vermögens im sozialhilferechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 15 AS 346/10
    Lässt sich der Sachverhalt mangels Mitwirkung des Antragstellers nicht klären, ist ihm einstweiliger Rechtsschutz zu versagen (Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2008 - L 20 B 86/08 AS ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 08.08.2008 - L 7 AS 149/08 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2010 - L 15 AS 1086/09
    Lässt sich der Sachverhalt mangels Mitwirkung des Antragstellers nicht klären, ist ihm einstweiliger Rechtsschutz zu versagen (Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2008 - L 20 B 86/08 AS ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 08.08.2008 - L 7 AS 149/08 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 15 AS 474/09
    Lässt sich der Sachverhalt mangels Mitwirkung des Antragstellers nicht klären, ist ihm einstweiliger Rechtsschutz zu versagen (Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2008 - L 20 B 86/08 AS ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 08.08.2008 - L 7 AS 149/08 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 15 AS 1061/09
    Solange jedoch Antragsteller ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, ist einstweiliger Rechtsschutz zu versagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2008 - L 20 B 86/08 AS ER), wobei sich die Antragsteller zu 2. bis 5. die Versäumnisse des die Bedarfsgemeinschaft vertretenden Antragstellers zu 1. zurechnen lassen müssen.
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